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I.
Geltungs- und Anwendungsbereich
1.
Sämtliche Leistungen von Medienservice Lohs (Richter-TV, Hit-TV.eu)
an den
Auftraggeber erfolgen zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen, soweit
diese nicht durch gesonderte schriftliche Vertragsbedingungen konkretisiert
sind. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit.
Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen
Bestätigung von Medienservice Lohs. Dies gilt auch für den Verzicht auf die
Schriftformabrede.
2. Die
Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen
Bedingungen.
II.
Angebote und Vertragsinhalte
1. Ein
Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber aufgrund eines schriftlichen
Angebotes von Medienservice Lohs dieses schriftlich oder mündlich angenommen
hat, oder, wenn im Falle einer mündlichen Vertragsannahme, sei es durch
Medienservice Lohs oder durch den Auftraggeber, Medienservice Lohs die
mündliche Angebotsannahme schriftlich bestätigt hat. Fehlt es an einer
schriftlichen Auftragsbestätigung, kommt der Vertrag spätestens durch die
Ausführung desselben zustande.
2.
Sämtliche Angebote von Medienservice Lohs erfolgen freibleibend.
3.
Angebote oder Schriftstücke von Medienservice Lohs sind nur annähernd
maßgebend. Medienservice Lohs behält sich vor, anstelle von vereinbarten
Leistungen oder Gegenständen solche zu liefern, die der fortschreitenden
technischen Entwicklung entsprechen, wenn die technische oder inhaltliche
Leistung die des angebotenen Vertragsgegenstandes nahezu erreicht oder
übertrifft.
4. Hat
Medienservice Lohs ein Angebot abgegeben, ist sie an die dort genannten
Preise 30 Tage ab Angebotsabgabe gebunden, soweit keine anderen
Preisbindungsfristen vereinbart wurden.
III.
Preise
1. Sofern
nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist, gelten die Preise der am
Tage der Auftragserteilung gültigen Preisliste von Medienservice Lohs.
2. Alle
Preise gelten als in der Währung "Euro" vereinbart, und verstehen sich
zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Alle
Preise gelten ab Geschäftsraum von Medienservice Lohs.
4. Soweit
zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem oder tatsächlichem Lieferdatum
mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder
Bereitstellung gültigen Preise; diese dürfen jedoch nicht mehr als um 15%
über dem ursprünglich vereinbartem Preis liegen.
5.
Medienservice Lohs ist berechtigt, angemessene und branchenübliche
Abschlagszahlungen zu verlangen. Soweit nicht anders vereinbart, wird eine
erste Abschlagszahlung in Höhe von 30% des angebotenen oder
voraussichtlichen Gesamtpreises der Lieferung nach Auftragserteilung in
Rechnung gestellt. Eine zweite Abschlagszahlung in Höhe von weiteren 30%
erfolgt bei Video- oder anderen Produktionen nach Abschluss der
Dreharbeiten; bei Multimediaproduktionen nach Fertigstellung von 75% aller
Graphiken.
IV.
Zahlungsbedingungen
1.
Bezüglich sämtlicher Zahlungsfristen kommt es auf den Geldeingang bei
Medienservice Lohs an.
2. Soweit
nichts anderes vereinbart ist, erfolgt Barzahlung bei Abholung der Leistung
durch den Auftraggeber ohne Abzug. Erfolgt die Auslieferung per Rechnung,
ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung
fällig. Medienservice Lohs ist berechtigt mit der Rechnung ein Zahlungsziel
zu setzen, bei dessen Überschreitung der Auftraggeber in Verzug gerät.
3. Bei
nicht fristgerechter Zahlung ist Medienservice Lohs berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank,
jedoch mindestens 9% p.a. zu verlangen.
4.
Medienservice Lohs ist berechtigt, bei Zahlungseinstellung, Vergleichs- oder
Konkursanmeldungen des Auftraggebers weitere Leistungen von einer
angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen, die Medienservice Lohs
für den gesamten, bei Fertigstellung der geschuldeten Leistung geschuldeten
Betrag absichert. Wird diese Sicherheit nicht in angemessener Frist
erbracht, ist Medienservice Lohs nach entsprechender Ablehnungsandrohung
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
V.
Leistungsumfang, Gefahrtragung, Erfüllung
1. Alle
Versendungen und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers. Dies
gilt auch, wenn der Transport mit Fahrzeugen der Medienservice Lohs
durchgeführt wird. In diesem Fall geht die Gefahr auf den Auftraggeber über,
wenn die geschuldete Leistung in das Kraftfahrzeug der Medienservice Lohs
eingebracht wird, bzw. solange sie sich dort befindet.
2. Die
Gefahr geht auch dann auf den Auftraggeber über, wenn frachtfreie Lieferung
vereinbart ist.
3. Wird
auf Wunsch des Auftraggebers der Versand oder die Zustellung verzögert, geht
die Gefahr vom Bestehen der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
4. Die
Verpackung erfolgt nach Ermessen von Medienservice Lohs. Sie wird berechnet
und nicht zurückgenommen.
5.
Medienservice Lohs ist berechtigt, Leistungen durch Subunternehmer erbringen
zu lassen.
VI.
Fristen und Termine
1.
Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart
werden können, bedürfen stets der Schriftform. Die Frist beginnt jeweils mit
der Absendung der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit der restlosen
Klärung aller technischen und gestalterischen Einzelheiten sowie der
Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Ausgangsmaterialien,
Unterlagen, notwendigen Einzelanweisungen und ggf. erforderlich werdenden
Genehmigungen jeder Art. Dies gilt insbesondere, wenn die
Leistungserbringung der Medienservice Lohs von Genehmigungen Dritter
abhängt. Nachträglich vom Auftraggeber gewünschte Änderungen unterbrechen
die Frist. Diese beginnt nach Einigung über die gewünschten Änderungen neu
zu laufen.
2. Hat
die Medienservice Lohs vereinbarte Termine oder Fristen schuldhaft nicht
eingehalten, ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurückzutreten,
sofern er vorher der Medienservice Lohs schriftlich eine angemessene
Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat und diese Nachfrist fruchtlos
verstrichen ist.
3.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die Medienservice Lohs die Lieferung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche
Anordnungen etc., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten von
Medienservice Lohs eintreten), hat Medienservice Lohs auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen
Medienservice Lohs die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten
Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
VII.
Gewährleistung und Haftung von Medienservice Lohs
1.
Medienservice Lohs haftet für zugesicherte Leistungen nur, wenn diese
Eigenschaften schriftlich zugesichert sind. Mündliche Zusicherungen von
Mitarbeitern von Medienservice Lohs sind stets unverbindlich.
2. Soweit
die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, gelten für den Auftraggeber die
handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere die §§377
f. HGB. In allen anderen Fällen sind Mängelrügen und sonstige Beanstandungen
aufgrund offensichtlicher Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer
Ausschlussfrist von einer Woche nach Erhalt der Leistung von Medienservice
Lohs, schriftlich zu erheben.
3. In
jedem Fall berechtigter Mängelrügen ist der Auftraggeber verpflichtet
Medienservice Lohs unverzüglich zu unterrichten und ihr innerhalb
angemessener Frist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Medienservice
Lohs ist berechtigt, anstelle einer Nachbesserung Ersatz zu liefern.
3a.
Bezieht sich die Mängelrüge des Auftraggebers nur auf Teilleistungen, die
nicht die Lieferung von Hardware betreffen (z.B. Tonbearbeitung, Animation,
Schnitt etc.) kann der Auftraggeber nur insoweit wandeln, als die
mangelhafte Teilleistung betroffen ist.
4.
Subjektiver Beurteilung unterliegende Merkmale (z.B. Farbgebung, Dramaturgie
etc.) und geringfügige Abweichungen vom Original stellen keinen Mangel dar.
Für material- oder prozessbedingte Farb-, Helligkeits- und
Signalschwankungen gelten die produktionsüblichen Toleranzen.
5. Die
Gewährleistungsverpflichtung von Medienservice Lohs erlischt, wenn der
Auftraggeber ohne schriftliche Zustimmung von Medienservice Lohs Änderungen
oder Instandsetzungsarbeiten an den gelieferten Leistungen vornimmt oder
vornehmen lässt.
VIII.
Schadensersatz
1.
Medienservice Lohs haftet auf Schadensersatz, insbesondere Verdienstausfall
des Auftraggebers nur, wenn Medienservice Lohs oder dessen Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfe Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Die
Haftungsbeschränkung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt sowohl für
vertragliche Ansprüche des Auftraggebers wie auch für solche aus unerlaubter
Handlung.
2. Für
von Medienservice Lohs schuldhaft verursachte Verluste, Beschädigungen oder
Löschungen, der an Medienservice Lohs zur Bearbeitung übergebenen
Materialien, haftet Medienservice Lohs nur auf Wiederherstellung oder
Ersetzung durch Medienservice Lohs soweit dies technisch möglich ist. Ist
Medienservice Lohs die Wiederherstellung oder Ersetzung nicht möglich,
haftet sie mit Ausnahme grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes nur auf den
Materialwert des Trägermaterials gleicher Art und Länge.
3.
Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes und
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen haftet Medienservice Lohs nicht für
grobe Fahrlässigkeit, soweit nicht leitende Angestellte grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.
IX.
Kündigung des Vertrages
1. Hat
der Auftraggeber ein Kündigungsrecht nach § 649 BGB, beträgt die
Medienservice Lohs zustehende Vergütung wenigstens 30% der Vertragssumme.
Der Auftraggeber ist berechtigt, nachzuweisen, dass die Ersparnis von
Medienservice Lohs unter Berücksichtigung der Vorhaltekosten höher ist als
30%. Medienservice Lohs ist berechtigt nachzuweisen, dass die ihr nach § 649
BGB zustehende Vergütung höher ist als 30%.
2.
Medienservice Lohs kann den Vertrag kündigen, wenn trotz mehrmaliger
Anmahnung der Auftraggeber die von ihm zu beschaffenden Ausgangsmaterialien,
Unterlagen, notwendigen Einzelanweisungen und ggf. erforderlich werdenden
Genehmigungen jeder Art nicht beibringt, wenn über das Vermögen des
Auftraggebers Vergleich oder Konkurs angemeldet worden ist, wenn der
Auftraggeber seine Zahlungen einstellt oder wenn der Auftraggeber aus
früheren Vertragsverhältnissen gegenüber der Medienservice Lohs mit der
Zahlung in Verzug gerät.
X.
Urheberrechte
1. Der
Auftraggeber versichert durch die Auftragserteilung, dass er zu den der
Medienservice Lohs erteilten Aufträgen und allen damit zusammenhängenden
Rechtsgeschäften und Verfügungen berechtigt ist, dass ihm insbesondere
etwaige urheberrechtliche Nutzungsrechte zustehen.
2. In
keinem Fall ist Medienservice Lohs verpflichtet, Untersuchungen über
Urheberrechtsverletzungen oder sonstige Schutzrechtsverletzungen
anzustellen.
3. Der
Auftraggeber trägt das volle und alleinige Risiko der urheberrechtlichen und
schutzrechtlichen Zulässigkeit des erteilten Auftrags und stellt
Medienservice Lohs in allen Fällen von der Inanspruchnahme dritter
Urheberrechts- und Schutzrechtsinhaber frei. Bei urheberrechtlicher oder
schutzrechtlicher Inanspruchnahme ist Medienservice Lohs verpflichtet, den
Auftraggeber von der Inanspruchnahme zu unterrichten. Medienservice Lohs
kann sich darüber hinaus aber nach eigenem Ermessen bei eigener
Inanspruchnahme dem Dritten unterwerfen.
XI.
Rechtsübergang
1. Soweit
rechtlich möglich gehen Eigentumsrechte von Medienservice Lohs erst mit
vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises über. Dies gilt insbesondere
bei Kaufverträgen, bei denen Eigentumsvorbehalt zugunsten der Medienservice
Lohs vereinbart wird. Soweit der Auftraggeber von Medienservice Lohs
empfangene Leistungen, insbesondere Waren an Dritte, insbesondere Kunden
weitergibt, tritt er hiermit schon jetzt sämtliche daraus gegenüber dem
Kunden entstehende Ansprüche an Medienservice Lohs ab, die die Abtretung
annimmt. Medienservice Lohs ist zu jeder Zeit berechtigt, die Abtretung
offenzulegen. Der Auftraggeber ist jeder Zeit verpflichtet, Medienservice
Lohs über den Vergleich unter Eigentumsvorbehalt stehender Geschäfte zu
unterrichten und über den Bestand abgetretener Forderungen Auskunft zu
erteilen.
2. Soweit
die von Medienservice Lohs erbrachte Leistung urheberrechtlichem Schutz der
Medienservice Lohs oder deren Erfüllungsgehilfen unterliegt, überträgt
Medienservice Lohs dem Auftraggeber die Nutzungsrechte nur unter der
Bedingung vollständiger Bezahlung des vereinbarten Preises oder Werklohns.
XII.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, deutsches Recht
1. Die
Vertragschließenden vereinbaren, dass für alle Verpflichtungen aus dem
Vertrag das Recht der Bundesrepublik Deutschland und die Zuständigkeit der
deutschen Gerichte vereinbart sind.
2. Ist
der Auftraggeber ein Vollkaufmann oder eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand ausschließlich
08056 Zwickau.
XIII.
Zukünftige Verträge
Die
Vertragschließenden vereinbaren, dass die vorstehenden Geschäftsbedingungen
auch für zukünftige Verträge gelten.
XIV.
Inhalt des Onlineangebotes Hit-tv.eu
Die
rechtliche und redaktionelle Gesamtverantwortlichkeit für die Plattform
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bei Medienservice Lohs(in Folge „Autor“).
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Der
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Parteien bleibt das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund vorbehalten. Die
Kündigung bedarf der Schriftform.
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