I. Geltungs- und Anwendungsbereich

1. Sämtliche Leistungen von Medienservice Lohs (Richter-TV, Hit-TV.eu)

an den Auftraggeber erfolgen zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen, soweit diese nicht durch gesonderte schriftliche Vertragsbedingungen konkretisiert sind. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von Medienservice Lohs. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftformabrede.

2. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

II. Angebote und Vertragsinhalte

1. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber aufgrund eines schriftlichen Angebotes von Medienservice Lohs dieses schriftlich oder mündlich angenommen hat, oder, wenn im Falle einer mündlichen Vertragsannahme, sei es durch Medienservice Lohs oder durch den Auftraggeber, Medienservice Lohs die mündliche Angebotsannahme schriftlich bestätigt hat. Fehlt es an einer schriftlichen Auftragsbestätigung, kommt der Vertrag spätestens durch die Ausführung desselben zustande.

2. Sämtliche Angebote von Medienservice Lohs erfolgen freibleibend.

3. Angebote oder Schriftstücke von Medienservice Lohs sind nur annähernd maßgebend. Medienservice Lohs behält sich vor, anstelle von vereinbarten Leistungen oder Gegenständen solche zu liefern, die der fortschreitenden technischen Entwicklung entsprechen, wenn die technische oder inhaltliche Leistung die des angebotenen Vertragsgegenstandes nahezu erreicht oder übertrifft.

4. Hat Medienservice Lohs ein Angebot abgegeben, ist sie an die dort genannten Preise 30 Tage ab Angebotsabgabe gebunden, soweit keine anderen Preisbindungsfristen vereinbart wurden.

III. Preise

1. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist, gelten die Preise der am Tage der Auftragserteilung gültigen Preisliste von Medienservice Lohs.

2. Alle Preise gelten als in der Währung "Euro" vereinbart, und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Alle Preise gelten ab Geschäftsraum von Medienservice Lohs.

4. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise; diese dürfen jedoch nicht mehr als um 15% über dem ursprünglich vereinbartem Preis liegen.

5. Medienservice Lohs ist berechtigt, angemessene und branchenübliche Abschlagszahlungen zu verlangen. Soweit nicht anders vereinbart, wird eine erste Abschlagszahlung in Höhe von 30% des angebotenen oder voraussichtlichen Gesamtpreises der Lieferung nach Auftragserteilung in Rechnung gestellt. Eine zweite Abschlagszahlung in Höhe von weiteren 30% erfolgt bei Video- oder anderen Produktionen nach Abschluss der Dreharbeiten; bei Multimediaproduktionen nach Fertigstellung von 75% aller Graphiken.

IV. Zahlungsbedingungen

1. Bezüglich sämtlicher Zahlungsfristen kommt es auf den Geldeingang bei Medienservice Lohs an.

2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt Barzahlung bei Abholung der Leistung durch den Auftraggeber ohne Abzug. Erfolgt die Auslieferung per Rechnung, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Medienservice Lohs ist berechtigt mit der Rechnung ein Zahlungsziel zu setzen, bei dessen Überschreitung der Auftraggeber in Verzug gerät.

3. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist Medienservice Lohs berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jedoch mindestens 9% p.a. zu verlangen.

4. Medienservice Lohs ist berechtigt, bei Zahlungseinstellung, Vergleichs- oder Konkursanmeldungen des Auftraggebers weitere Leistungen von einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen, die Medienservice Lohs für den gesamten, bei Fertigstellung der geschuldeten Leistung geschuldeten Betrag absichert. Wird diese Sicherheit nicht in angemessener Frist erbracht, ist Medienservice Lohs nach entsprechender Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

V. Leistungsumfang, Gefahrtragung, Erfüllung

1. Alle Versendungen und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn der Transport mit Fahrzeugen der Medienservice Lohs durchgeführt wird. In diesem Fall geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, wenn die geschuldete Leistung in das Kraftfahrzeug der Medienservice Lohs eingebracht wird, bzw. solange sie sich dort befindet.

2. Die Gefahr geht auch dann auf den Auftraggeber über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

3. Wird auf Wunsch des Auftraggebers der Versand oder die Zustellung verzögert, geht die Gefahr vom Bestehen der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

4. Die Verpackung erfolgt nach Ermessen von Medienservice Lohs. Sie wird berechnet und nicht zurückgenommen.

5. Medienservice Lohs ist berechtigt, Leistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen.

VI. Fristen und Termine

1. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen stets der Schriftform. Die Frist beginnt jeweils mit der Absendung der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit der restlosen Klärung aller technischen und gestalterischen Einzelheiten sowie der Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Ausgangsmaterialien, Unterlagen, notwendigen Einzelanweisungen und ggf. erforderlich werdenden Genehmigungen jeder Art. Dies gilt insbesondere, wenn die Leistungserbringung der Medienservice Lohs von Genehmigungen Dritter abhängt. Nachträglich vom Auftraggeber gewünschte Änderungen unterbrechen die Frist. Diese beginnt nach Einigung über die gewünschten Änderungen neu zu laufen.

2. Hat die Medienservice Lohs vereinbarte Termine oder Fristen schuldhaft nicht eingehalten, ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern er vorher der Medienservice Lohs schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat und diese Nachfrist fruchtlos verstrichen ist.

3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Medienservice Lohs die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten von Medienservice Lohs eintreten), hat Medienservice Lohs auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Medienservice Lohs die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

VII. Gewährleistung und Haftung von Medienservice Lohs

1. Medienservice Lohs haftet für zugesicherte Leistungen nur, wenn diese Eigenschaften schriftlich zugesichert sind. Mündliche Zusicherungen von Mitarbeitern von Medienservice Lohs sind stets unverbindlich.

2. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, gelten für den Auftraggeber die handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere die §§377 f. HGB. In allen anderen Fällen sind Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche nach Erhalt der Leistung von Medienservice Lohs, schriftlich zu erheben.

3. In jedem Fall berechtigter Mängelrügen ist der Auftraggeber verpflichtet Medienservice Lohs unverzüglich zu unterrichten und ihr innerhalb angemessener Frist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Medienservice Lohs ist berechtigt, anstelle einer Nachbesserung Ersatz zu liefern.

3a. Bezieht sich die Mängelrüge des Auftraggebers nur auf Teilleistungen, die nicht die Lieferung von Hardware betreffen (z.B. Tonbearbeitung, Animation, Schnitt etc.) kann der Auftraggeber nur insoweit wandeln, als die mangelhafte Teilleistung betroffen ist.

4. Subjektiver Beurteilung unterliegende Merkmale (z.B. Farbgebung, Dramaturgie etc.) und geringfügige Abweichungen vom Original stellen keinen Mangel dar. Für material- oder prozessbedingte Farb-, Helligkeits- und Signalschwankungen gelten die produktionsüblichen Toleranzen.

5. Die Gewährleistungsverpflichtung von Medienservice Lohs erlischt, wenn der Auftraggeber ohne schriftliche Zustimmung von Medienservice Lohs Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an den gelieferten Leistungen vornimmt oder vornehmen lässt.

VIII. Schadensersatz

1. Medienservice Lohs haftet auf Schadensersatz, insbesondere Verdienstausfall des Auftraggebers nur, wenn Medienservice Lohs oder dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Die Haftungsbeschränkung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt sowohl für vertragliche Ansprüche des Auftraggebers wie auch für solche aus unerlaubter Handlung.

2. Für von Medienservice Lohs schuldhaft verursachte Verluste, Beschädigungen oder Löschungen, der an Medienservice Lohs zur Bearbeitung übergebenen Materialien, haftet Medienservice Lohs nur auf Wiederherstellung oder Ersetzung durch Medienservice Lohs soweit dies technisch möglich ist. Ist Medienservice Lohs die Wiederherstellung oder Ersetzung nicht möglich, haftet sie mit Ausnahme grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes nur auf den Materialwert des Trägermaterials gleicher Art und Länge.

3. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen haftet Medienservice Lohs nicht für grobe Fahrlässigkeit, soweit nicht leitende Angestellte  grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.

IX. Kündigung des Vertrages

1. Hat der Auftraggeber ein Kündigungsrecht nach § 649 BGB, beträgt die Medienservice Lohs zustehende Vergütung wenigstens 30% der Vertragssumme. Der Auftraggeber ist berechtigt, nachzuweisen, dass die Ersparnis von Medienservice Lohs unter Berücksichtigung der Vorhaltekosten höher ist als 30%. Medienservice Lohs ist berechtigt nachzuweisen, dass die ihr nach § 649 BGB zustehende Vergütung höher ist als 30%.

2. Medienservice Lohs kann den Vertrag kündigen, wenn trotz mehrmaliger Anmahnung der Auftraggeber die von ihm zu beschaffenden Ausgangsmaterialien, Unterlagen, notwendigen Einzelanweisungen und ggf. erforderlich werdenden Genehmigungen jeder Art nicht beibringt, wenn über das Vermögen des Auftraggebers Vergleich oder Konkurs angemeldet worden ist, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt oder wenn der Auftraggeber aus früheren Vertragsverhältnissen gegenüber der Medienservice Lohs mit der Zahlung in Verzug gerät.

X. Urheberrechte

1. Der Auftraggeber versichert durch die Auftragserteilung, dass er zu den der Medienservice Lohs erteilten Aufträgen und allen damit zusammenhängenden Rechtsgeschäften und Verfügungen berechtigt ist, dass ihm insbesondere etwaige urheberrechtliche Nutzungsrechte zustehen.

2. In keinem Fall ist Medienservice Lohs verpflichtet, Untersuchungen über Urheberrechtsverletzungen oder sonstige Schutzrechtsverletzungen anzustellen.

3. Der Auftraggeber trägt das volle und alleinige Risiko der urheberrechtlichen und schutzrechtlichen Zulässigkeit des erteilten Auftrags und stellt Medienservice Lohs in allen Fällen von der Inanspruchnahme dritter Urheberrechts- und Schutzrechtsinhaber frei. Bei urheberrechtlicher oder schutzrechtlicher Inanspruchnahme ist Medienservice Lohs verpflichtet, den Auftraggeber von der Inanspruchnahme zu unterrichten. Medienservice Lohs kann sich darüber hinaus aber nach eigenem Ermessen bei eigener Inanspruchnahme dem Dritten unterwerfen.

XI. Rechtsübergang

1. Soweit rechtlich möglich gehen Eigentumsrechte von Medienservice Lohs erst mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises über. Dies gilt insbesondere bei Kaufverträgen, bei denen Eigentumsvorbehalt zugunsten der Medienservice Lohs vereinbart wird. Soweit der Auftraggeber von Medienservice Lohs empfangene Leistungen, insbesondere Waren an Dritte, insbesondere Kunden weitergibt, tritt er hiermit schon jetzt sämtliche daraus gegenüber dem Kunden entstehende Ansprüche an Medienservice Lohs ab, die die Abtretung annimmt. Medienservice Lohs ist zu jeder Zeit berechtigt, die Abtretung offenzulegen. Der Auftraggeber ist jeder Zeit verpflichtet, Medienservice Lohs über den Vergleich unter Eigentumsvorbehalt stehender Geschäfte zu unterrichten und über den Bestand abgetretener Forderungen Auskunft zu erteilen.

2. Soweit die von Medienservice Lohs erbrachte Leistung urheberrechtlichem Schutz der Medienservice Lohs oder deren Erfüllungsgehilfen unterliegt, überträgt Medienservice Lohs dem Auftraggeber die Nutzungsrechte nur unter der Bedingung vollständiger Bezahlung des vereinbarten Preises oder Werklohns.

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, deutsches Recht

1. Die Vertragschließenden vereinbaren, dass für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag das Recht der Bundesrepublik Deutschland und die Zuständigkeit der deutschen Gerichte vereinbart sind.

2. Ist der Auftraggeber ein Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand ausschließlich 08056 Zwickau.

XIII. Zukünftige Verträge

Die Vertragschließenden vereinbaren, dass die vorstehenden Geschäftsbedingungen auch für zukünftige Verträge gelten.

XIV. Inhalt des Onlineangebotes Hit-tv.eu

Die rechtliche und redaktionelle Gesamtverantwortlichkeit für die Plattform Hit-tv.eu und die über die Plattform zu beziehenden Inhalte liegt alleine bei Medienservice Lohs(in Folge „Autor“).
1. Medienservice Lohs übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

2. Laufzeit und Beendigung des Nutzungsvertrages

Der Nutzungsvertrag über bezahlte Werbe- und Firmenpräsentationen hat eine Festlaufzeit von 12 Monaten. Der Nutzungsvertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, soweit er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt wird.

Beiden Parteien bleibt das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund vorbehalten. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

3. Verweise und Links

Hyperlinks zu den Websites Dritter stellen keine Zustimmung zu deren Inhalten seitens Medienservice Lohs dar und Medienservice Lohs ist nicht verantwortlich für die Verfügbarkeit oder den Inhalt dieser Websites. Das Herstellen einer Verbindung zu diesen Websites geschieht auf eigene Gefahr des Benutzers.

4. Urheber- und Kennzeichenrecht

Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.

Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind!

4a. Die auf Hit-tv.eu erhältlichen Inhalte sind rechtlich geschützt, insbesondere durch Urheber- und Leistungsschutzrechte die Freigabe durch Künstler und anderer Rechteinhaber liegt vor und Bedarf der Schriftform.

4b. Der Nutzer erhält das Recht, Inhalte von Hit-tv.eu innerhalb der vertraglich vorgesehenen zeitlichen Grenze zur Vorführung im privaten Bereich in Deutschland für nicht gewerbliche Zwecke unter Berücksichtigung der übrigen Bestimmungen des Vertragsverhältnisses zu nutzen. Den abgerufenen Inhalt nur unter Beachtung des nationalen und internationalen Urheberrechts im Rahmen der durch diesen Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte zu nutzen.

4c. Der Nutzer erhält keine weitergehenden Nutzungsrechte. Er ist insbesondere nicht berechtigt, die Inhalte in irgendeiner Weise zu bearbeiten, dauerhafte Kopien von den Inhalten anzufertigen, die Inhalte Dritten zur Verfügung zu stellen oder ohne schriftliche Genehmigung von Medienservice Lohs öffentlich zugänglich zu machen.
Ausgenommen ist die Verlinkung zu den Seiten von Hit-TV.eu (shared Modus).

XV. Datenschutz

Sofern innerhalb des Internetangebotes von Medienservice Lohs die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Email-Adressen, Namen, Anschriften, etc.) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die somit in den Besitz von Medienservice Lohs gelangten Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und ausschließlich zum Zwecke der Kundeninformation durch Medienservice Lohs selbst genutzt.

XVI. Schlußbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Fall werden die unwirksamen Bestimmungen durch solche ersetzt, die dem Geist der unwirksam gewordenen Bestimmungen entspricht.

 

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